Was sind Straftäter ?
Ist normalerweise simple wenn man in einem gesunden Verhältnis zum allgemeinen
Rechtsempfinden steht.
Straftäter sind Personen die auf Grund juristischer Verstösse gegen die bestehenden Gesetze eines Landes verstossen haben. Dabei wurden Rechtsgrundlagen gebrochen in unterschiedlicher Schwere der Straftat.
juristische Vergehen, Delikte, Straftaten, kriminalität oder Verbrechten im juristischen Sinne werden mit Strafverfolgung geahndet. Zum tragen kommen hierbei die Verfassung eines Landes, die eindeutige Gesetzeslage, die Beweislage und die Überführung des Täters.
Die Strafverfolgung obligt dabei den staatlichen Behörden, Ermittlungsverfahren sind rechtskräftig abzusichern, d.h. ein Ermittlungsverfahren hat nur zulässigen Spielraum wie die Gesetze es vorschreiben. Ein Missbrauch der Strafverfolgung ist auszuschliessen.
Die grundlegenden Instanzen zur Strafverfolgung oder Beurteilung einer Strafe oder dem Verstoss gegen bestehende Gesetze obligt den staatlich vorgesehenen Organen:
Polizei, LKA, BKA, Staatsanwaltschaft, Rechtsanwalt und den Gerichten.
Private Ermittlungen oder einsetzen der Zivilbevölkerung als Ermittler sind unzulässig, haben den Charakter einer Lynchjustiz ohne rechtliches Handhabe weil, es wäre das unterdrucksetzen durch Personen gegenüber einer Person, eine Straftat zu provozieren um diese Person anschliessend überführen zu können.Gleichzeitig ist ganz klar festzustellen, das die selbsternannten "Polizisten" mit Amtsanmassung gegen bestehende Gesetze verstossen. Werden dazu körperliche und geistig wirksame Druckmittel eingesetzt wie z.B. Mind Control, hat das den Charakter eines schweren Verbrechens.
Selbst die Arbeit der Privatdetektive ist dabei an klare gesetzliche Vorgaben gebunden. Die Kenntnisnahme von Straftaten ist , übrigens als erste Instanz, der Polizei zur Anzeige zu bringen.
Gestattet sind hierbei lediglich Bekanntmachungen als öffentliches Interesse und Information für die Bevölkerung bei einem Gerichtsverfahren.
Vielleicht noch als Hintergrundinformation.
Das beteiligen an Zivilpersonen an selbstinszenierten Ermittlungsverfahren ohne juristischen Grund war in der DDR gängige Praxis. Sie waren Bestandteil eines Erziehungsprogrammes meist mit schweren Folgen. (ausführlich dazu unter DDR-Psychologie)